Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain jugendbuendnishaus-oberhausen.de veröffentlichten Website des Jobcenters Oberhausen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.  Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum Oktober bis November 2023 vorgenommenen Bewertung auf Grundlage der BITV-Selbstbewertung. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG. Der Webauftritt unter jugendbuendnishaus-oberhausen.de ist mit der BITV vollständig vereinbar.

Diese Erklärung wurde am 7.11.2023 erstellt und seither noch nicht aktualisiert.

Die Erklärung zur Barrierefreihet und allgemeine Informationen zu Inhalten und zur Navigation dieser Website stehen Ihnen auch in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier oder den Hauptmenüpungt DGS um direkt zu den Videos zu gelangen.


Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
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Wir sind bemüht, personenbezogene Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass diese für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen etc. den Post- oder Faxweg empfehlen.


Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.